Freianlagenplanung

Wir Planen Für Mensch Und Natur

Aufgabe

Unsere Aufgabe ist es, die spannungsvolle Beziehung zwischen Gebäude, Mensch und Natur zu definieren. Unsere Aufgabenfelder reichen von der Gestaltung Ihres Lebens-, Wohn- und Arbeitsumfeldes bis hin zu Schutz, Erhalt und Entwicklung der natürlichen Umwelt.

Planung

Klimawandel, Energiewende, soziale Veränderungen und demografische Entwicklung bilden den Kontext anspruchsvoller und nachhaltiger Planungsprozesse. Wir verbinden die Kenntnis ökologischer Zusammenhänge mit planerischer Kompetenz und kreativen Ideen.

Verantwortung

Wir planen verantwortungsbewusst und, nachhaltig für Mensch, Natur und Umwelt und bringen notwendige Nutzungsansprüche mit dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, von Boden, Wasser, Luft und Klima in Einklang.

Kompetenz

Wir planen Grünflächen und Freianlagen für private und öffentliche Auftraggeber. Unsere Entwürfe sind realisierbar und kostenbewusst. Wir stehen ein für eine ästhetisch hochwertige und umfassend nachhaltige Garten- und Landschaftsarchitektur, sowie für die professionelle Abwicklung eines Projekts. Wir garantieren Planung und Fachberatung aus einer Hand und sparen Ihnen Kosten und Zeit. Wir arbeiten interdisziplinär und suchen nach individuellen und idealen Lösungen für Sie. Wir betreuen und vertreten Sie treuhänderisch in allen Phasen Ihres Projektes.

Projektsteuerung

Wir haben das ökonomische, technische und fachliche Wissen, um Ihr Projekt umfassend und erfolgreich abwickeln zu können. Wir erarbeiten Pläne vom Vorentwurf bis zur Baustelle und betreuen Ihr Projekt von der ersten Skizze bis zur Abnahme. Wir erstellen Bepflanzungspläne und Leistungsbeschreibungen und koordinieren sämtliche Abläufe. Wir kontrollieren die Qualität der Ausführung, die Kosten und den Zeitplan in enger Abstimmung mit Ihnen. Wir sind in bautechnischen und botanischen Fragen gleichermaßen kompetent.

Qualität Und Preis

Wir erbringen eine schöpferische Ideenleistung. Unser Honorar wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) errechnet. Diese ist als Rechtsordnung der Bundesregierung für Landschaftsarchitekten und Auftraggeber bindend. Jedoch bestimmt nicht das Honorar, sondern unsere Verantwortung gegenüber Ihnen und der Öffentlichkeit – verbunden mit unserer persönlichen Leistungsbereitschaft und hohen Qualitätsstandards – das Ergebnis.

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